Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Mehr erfahren
Notwendig

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von L-24

Nach der Auftragserteilung erhaelt der Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen einen ersten Muster-Entwurf per E-Mail zugesandt. Dieser Entwurf kann vom Auftraggeber bis zu zweimal zur Korrekur an L-24 zurueck gesendet werden. Entwuerfe sind immer deutlich als Muster gekennzeichnet. Satzbeginn,  Onlinestellung, Druckbeginn usw. erfolgt nach Zahlungseingang bzw. Eingang der Anzahlung auf unser Konto. Die Rechnung erhalten Sie per eMail.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fuer die Auftraege von Ihm zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu ueberpruefen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfuer einzuholen. ( Grafik, Logo, Musik, Videos usw. ). Auf Wunsch sind uns die jeweiligen Genehmigungen vorzulegen.

Etwaige Ansprueche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.  Der Auftraggeber stellt L-24 von allen Anspruechen frei, die Dritte gegen L-24 stellen wegen eines Verhaltens, fuer das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Jeder von L-24 angenommene Auftrag stellt einen Dienstleistungsvertrag dar, der auf die Einraeumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir generell keine offenen Daten an Kunden herausgeben. Kunden erhalten ausdrücklichen nur Datenformate wie PDF/JPG/PNG. Photoshop-Dateien werden nicht herausgegeben.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen innerhalb der Europäischen Union. Das Widerrufsrecht gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wie z.B. Templatesanpassung vom Header und Footer mit Ihrem Logo, Slogan, Text, Bildern usw. Sowie die Anpassung, Berabeitung oder Erstellung Ihrer Webseite und deren Unterseiten.

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen L-24 insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

Die Entwuerfe und die Reinzeichnungen der Grafiken /Templates duerfen ohne ausdrueckliche Einwilligung von L-24 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulaessig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt layout-24 eine Vertragsstrafe in Höhe der 10fachen vereinbarten Verguetung zu verlangen.

L-24 uebertraegt dem Auftraggeber die fuer den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird z.B. bei Templates jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht für jeweils eine Domaine uebertragen. Der Copyright Hinweis sowie die Verlinkung zu unserer Seite dürfen nicht enfernt oder verändert werden.

Bei unseren standard Templates erhalten Sie Ihre Grafiken inkl. Dienstleistung der grafischen Anpassung vom Header und Footer mit Ihrem Slogan / Text. Der Copyright-Hinweis darf nicht entfernt werden. Der Copyrighthinweis darf auch bei unseren Gratis Templates ( z.B. für PHP Fusion) nicht entfernt werden. Blanko Templates und freigestellte Grafiken/Logos usw. erhalten Sie bei exlusive Designs. Preise für exclusive Designs  nur auf Anfrage.

SIE ERHALTEN EBENFALLS MIT DEM KAUF EINES PNG FIGUREN SET´s von web-prima.de, NUR EIN EINFACHES NUTZUNGSRECHT FÜR PROJEKTE MIT IHREM NAMEN. - z.B. FÜR IHRE WEBSEITE, PRESETS, FLYER usw. DAS © URHEBERRECHT SOWIE DAS RECHT ZUR WEITERGABE SOWIE DER WEITERVERKAUF ODER VERÄNDERUNGEN LIEGT AUSSCHLIESLICH BEI L-24 sowie web-prima.

Preise für exlusive Designs sowie für exlusive Nutzungsrechte sowie das entfernen unseres Copyright-Hinweis sind gesondert zu erfragen und nur in schriftlicher Form mit L-24 möglich. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und L-24.

L-24 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstuecken oder in Veroeffentlichungen über das Produkt/Inserat (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte, Referenzseiten o.ä.) als Urheber genannt zu werden oder damit zu Werben. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt L-24 zum Schadenersatz in branchenueblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern L-24 allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet L-24 stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprueche.  Vorschlaege und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Hoehe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

L-24 erstellt soweit wie möglich für jeden Auftrag ein individuelles,  Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriftarten) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos, Hintergründe oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von L-24 für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von L-24 erstellten Grafik  ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen, bekannten Künstlern, eigene erstellte Grafiken oder Vorlagen vom Auftraggeber entnommen. Die jeweiligen Lizenz-, sowie Picturenummern liegen selbstverständlich vor. Bei verschiedenen Grafiken erhalten Sie zu Ihrem Auftrag eine extra Lizenznummer die Sie berechtigt die Grafiken für jeweils eine Domain zu nutzen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens L-24 eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber L-24 erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von L-24. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der L-24 Standard- Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/ AGD (neueste Fassung).

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist D-53567 Asbach, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand 02/2020